Nutzungen von privaten 5G-Frequenzen durch Unternehmen kann starten - Unternehmen können Anträge stellen

Veröffentlicht am 20.11.19

Heute wird die Frequenzgebührenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können ab dem 21. November Unternehmen einen Antrag auf die Nutzung von privaten 5G-Frequenzen stellen.

Thomas Jarzombek, Beauftragter des BMWi für die Digitale Wirtschaft und Start-ups: „Deutschland gehört damit zu den globalen Vorreitern bei der privaten Nutzung von 5G. Wir legen hier das Fundament für disruptiven Wandel. Die lokalen Frequenzen erlauben Unternehmen es jetzt, von Tag eins an ein eigenes Netz aufzubauen. Bisher waren Unternehmen von der Versorgung durch Telekommunikationsanbieter abhängig. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Es ist sogar möglich, was bislang undenkbar war: Mobilfunknetze aufzubauen, vom Internet getrennt. Das bietet ein ganz neues Niveau an Sicherheit."

Um die 5G-Technologie und die Anwendung vor Ort zu beleben, wurden Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz reserviert. Lizenznehmer können so eigene 5G-Netze innerhalb von Unternehmen und der Landwirtschaft errichten. Gerade industrielle Anwender können so die Potenziale und technischen Vorteile von 5G nutzen, ohne auf öffentliche Mobilfunknetze zurückgreifen zu müssen.

Die effiziente Nutzung der Frequenzen wird durch Lenkungsgebühren sichergestellt. Die Gebühren für Frequenzen für lokale Anwendungen sind in der nun veröffentlichten Frequenzgebührenverordnung festgelegt. Antragsformulare finden sich auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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